Allgemeine Geschäftsbedingungen

S&R electronic GmbH & Co.KG

 

§1  Allgemein

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung  unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufs-, Lieferungs- und    Zahlungsbedingungen  des  Auftraggebers    haben    keine    Gültigkeit,    sofern  sie  den    allgemeinen  Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen.

 

§2   Angebote und Preise

Angebote  sind  bis  Vertragsschluss  stets    freibleibend.  Die  in  unseren    Angeboten,    Preislisten,  Auftragsbestätigungen   usw. angegebenen   Preise sind unverbindlich. Sie verstehen sich jeweils für ein Stück zuzüglich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer. Anderweitige Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

 

§3   Lieferungen und Leistungen

Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind nicht verbindlich. Individuell festgelegten Fristen verstehen sich als Zirkafristen. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen im eigenen  oder  einem  mit  der  Erfüllung  zusammenhängenden  Betrieb,  welche  die  Lieferung  oder  Leistung verhindern oder erschweren, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Auswirkungen von der Liefer- oder Leistungspflicht. Dauert die Auswirkung länger als 4 Wochen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  Versand  erfolgt  nur  bei  besonderer  Vereinbarung  und  nur  auf  Rechnung  und  Gefahr  des Auftraggebers. Frachtkosten sind von diesem vorzulegen. Steht dem Auftragnehmer nach allgem. Regeln ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber zu, insbesondere für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, kann er diesen Schaden pauschal mit 15% des Listenpreises berechnen. Dem Auftraggeber bleibt aber ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern ein solcher nachweisbar ist. Eine hiervon abweichende Regelung ist nur durch schriftliche Übereinkunft möglich.

Für Serviceeinsätze gelten folgende Regelungen.

(1)  Es wird als Arbeitszeit mind. 1 Stunde berechnet.

(2)  Es gelten grundsätzlich die aktualisierten Verrechungssätze für Arbeitszeit und Fahrtkosten

 

§4   Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Vorrang hat jedoch der in der  Rechnung  angegebene  Fälligkeitstermin.  Andere  Zahlungsarten  sind  nur  gestattet,  soweit  sie  bei  der Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Eine Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit solchen Forderungen bzw. Gegenansprüchen des Auftragnehmers möglich, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Zahlungen oder Aufrechnungen sind dem Auftraggeber nur gegenüber ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern des Auftragnehmers gestattet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer vom Verfallstag ab Verzugszinsen in der Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie Mahnspesen, mit Ausnahme einer den Auftraggeber in Verzug setzenden Mahnung, in Anrechnung bringen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ist der Auftraggeber infolge eines von ihm zu vertretenden Grundes mit einer fälligen Zahlung im Rückstand, so kann der Auftragnehmer für die weiteren Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung verlangen, die Lieferung und Leistung hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt auch bei nachträglicher Kenntniserlangung des Auftragnehmers von objektiv fehlender Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen und Leistungen werden in diesen Fällen sofort fällig. 

 

§5   Eigentumsvorbehalt

Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren tritt das hergestellte Erzeugnis an die Stelle der vom Auftragnehmer gelieferten Ware. Gegebenenfalls steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren gemäß §§947,948 BGB zu. Die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware bzw. daraus hergestellter Erzeugnisse  werden  bereits  jetzt  an  den  Auftragnehmer  abgetreten,  gegebenenfalls  im  Verhältnis  seines Miteigentumsrechts  zu  den  Rechten  anderer.  Der  Auftraggeber  hat  dem  Auftragnehmer  auf  Verlangen  die Schuldner der abgetretenen Forderungen und die Forderungshöhe mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Vorbehaltlich des Widerrufs des Auftragnehmers darf er die abgetretenen Forderungen einziehen. Die eingezogenen Beträge sind gegebenenfalls in der Höhe des Anteils des Auftragnehmers und bis zur Höhe seiner Kaufpreisforderung  an  den  Auftragnehmer  abzuführen.  Der  Auftraggeber  darf  den  Liefergegenstand  weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

§6  Widerrufsbelehrung nach § 312g, § 355 BGB und (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Auftragserteilung. Um  das  Widerrufsrecht  auszuüben,  muss  der  Auftraggeber  dem  Auftragnehmer  mittels  einer  eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dies kann mit einem entsprechenden Formular oder formlos erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist nachweislich absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn  der  Auftraggeber  den  Vertrag  widerruft,  hat  der  Auftragnehmer  dem  Auftraggeber  alle  erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim  Auftragnehmer  eingegangen  ist.  Für  diese  Rückzahlung  wird  dasselbe  Zahlungsmittel,  das  bei  der ursprünglichen  Transaktion  eingesetzt  wurde  verwendet, es  sei  denn,  es  wurde  ausdrücklich  etwas  anderes vereinbart. Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Auftragnehmer zurück zu senden oder zu übergeben. Anfallende Kosten hierfür sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen nachweislich abgesendet werden. Der Auftragnehmer kann  die Rückzahlung  verweigern,  bis er die  Ware  wieder  vollständig  und unbeschädigt  in Originalverpackung  zurückerhalten  hat.  Hat  der  Auftraggeber  verlangt,  dass  Dienstleistungen  während  der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§7   Mängel und Gewährleistung 

Gewährleistet wird eine dem jeweiligem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der gelieferten Waren in Werkstoff  und  Werkarbeit  während  der  Dauer  von  6  Monaten  ab  Lieferdatum.  Der  Auftraggeber  hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen  leistet  der  Auftragnehmer  Gewähr  durch  Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung.  Schlägt  die Nachbesserung  oder  die  Ersatzlieferung  fehl,  kann  der  Auftraggeber  Herabsetzung  des  Kaufpreises  oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Unberührt von den vorstehenden Einschränkungen bleiben Schadensersatzansprüche  des  Auftraggebers  wegen  Fehlens  zugesicherter  Eigenschaften.  Es  besteht  keine Gewährleistung  für  solche  Schäden,  die  dadurch  entstehen,  dass  vom  Auftraggeber  oder  von  Dritten  ohne Zustimmung  des  Auftragnehmers  Änderungen  oder  Reparaturen  an  der  Liefersache  vorgenommen  werden. Ebenso  besteht  keine  Haftung  für  Schäden  infolge  normaler  Abnutzung,  unsachgemäßer  oder  nachlässiger Behandlung, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse. Für Teile, die nicht vom Auftraggeber hergestellt werden,  haftet  dieser nur im Rahmen  der seitens seines  Lieferanten ihm gegenüber bestehenden Gewährleistungspflicht.

 

§8  Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach allgemeinen Regeln insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsverhandlung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen nur, wenn ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 

 

§9  Gerichtsstand 

Ist der Auftraggeber Kaufmann und die Lieferung im Rahmen seines Handelsgeschäftes, so ist Gerichtsstand, für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Bad Salzungen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. 

 

§10  Teilunwirksamkeit

Sollte  einzelne  Teile  der  vorstehenden  Verkaufs-,  Zahlungs-,  und  Lieferbedingungen  durch  Gesetz  oder Sondervertrag wegfallen, oder gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechtsprechung verstoßen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. 

 

 

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