Allgemeine Geschäftsbedingungen
S&R electronic GmbH & Co.KG
§1 Allgemein
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen.
§2 Angebote und Preise
Angebote sind bis Vertragsschluss stets freibleibend. Die in unseren Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen usw. angegebenen Preise sind unverbindlich. Sie verstehen sich jeweils für ein Stück zuzüglich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer. Anderweitige Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
§3 Lieferungen und Leistungen
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind nicht verbindlich. Individuell festgelegten Fristen verstehen sich als Zirkafristen. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen im eigenen oder einem mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieb, welche die Lieferung oder Leistung verhindern oder erschweren, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Auswirkungen von der Liefer- oder Leistungspflicht. Dauert die Auswirkung länger als 4 Wochen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Versand erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Frachtkosten sind von diesem vorzulegen. Steht dem Auftragnehmer nach allgem. Regeln ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber zu, insbesondere für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, kann er diesen Schaden pauschal mit 15% des Listenpreises berechnen. Dem Auftraggeber bleibt aber ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern ein solcher nachweisbar ist. Eine hiervon abweichende Regelung ist nur durch schriftliche Übereinkunft möglich.
Für Serviceeinsätze gelten folgende Regelungen.
(1) Es wird als Arbeitszeit mind. 1 Stunde berechnet.
(2) Es gelten grundsätzlich die aktualisierten Verrechungssätze für Arbeitszeit und Fahrtkosten
§4 Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Vorrang hat jedoch der in der Rechnung angegebene Fälligkeitstermin. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Eine Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit solchen Forderungen bzw. Gegenansprüchen des Auftragnehmers möglich, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Zahlungen oder Aufrechnungen sind dem Auftraggeber nur gegenüber ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern des Auftragnehmers gestattet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer vom Verfallstag ab Verzugszinsen in der Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie Mahnspesen, mit Ausnahme einer den Auftraggeber in Verzug setzenden Mahnung, in Anrechnung bringen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ist der Auftraggeber infolge eines von ihm zu vertretenden Grundes mit einer fälligen Zahlung im Rückstand, so kann der Auftragnehmer für die weiteren Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung verlangen, die Lieferung und Leistung hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt auch bei nachträglicher Kenntniserlangung des Auftragnehmers von objektiv fehlender Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen und Leistungen werden in diesen Fällen sofort fällig.
§5 Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren tritt das hergestellte Erzeugnis an die Stelle der vom Auftragnehmer gelieferten Ware. Gegebenenfalls steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren gemäß §§947,948 BGB zu. Die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware bzw. daraus hergestellter Erzeugnisse werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten, gegebenenfalls im Verhältnis seines Miteigentumsrechts zu den Rechten anderer. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen und die Forderungshöhe mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Vorbehaltlich des Widerrufs des Auftragnehmers darf er die abgetretenen Forderungen einziehen. Die eingezogenen Beträge sind gegebenenfalls in der Höhe des Anteils des Auftragnehmers und bis zur Höhe seiner Kaufpreisforderung an den Auftragnehmer abzuführen. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
§6 Widerrufsbelehrung nach § 312g, § 355 BGB und (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Auftragserteilung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dies kann mit einem entsprechenden Formular oder formlos erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist nachweislich absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Auftragnehmer zurück zu senden oder zu übergeben. Anfallende Kosten hierfür sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen nachweislich abgesendet werden. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder vollständig und unbeschädigt in Originalverpackung zurückerhalten hat. Hat der Auftraggeber verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§7 Mängel und Gewährleistung
Gewährleistet wird eine dem jeweiligem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der gelieferten Waren in Werkstoff und Werkarbeit während der Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Unberührt von den vorstehenden Einschränkungen bleiben Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Es besteht keine Gewährleistung für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass vom Auftraggeber oder von Dritten ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Reparaturen an der Liefersache vorgenommen werden. Ebenso besteht keine Haftung für Schäden infolge normaler Abnutzung, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse. Für Teile, die nicht vom Auftraggeber hergestellt werden, haftet dieser nur im Rahmen der seitens seines Lieferanten ihm gegenüber bestehenden Gewährleistungspflicht.
§8 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach allgemeinen Regeln insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsverhandlung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen nur, wenn ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§9 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann und die Lieferung im Rahmen seines Handelsgeschäftes, so ist Gerichtsstand, für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Bad Salzungen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
§10 Teilunwirksamkeit
Sollte einzelne Teile der vorstehenden Verkaufs-, Zahlungs-, und Lieferbedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag wegfallen, oder gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechtsprechung verstoßen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
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